Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.2023 - 2 WRB 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19267
BVerwG, 20.04.2023 - 2 WRB 1.23 (https://dejure.org/2023,19267)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2023 - 2 WRB 1.23 (https://dejure.org/2023,19267)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2023 - 2 WRB 1.23 (https://dejure.org/2023,19267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Antrag auf Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag eines Soldaten auf Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens; Heranziehung des Kenntnisstands des Disziplinarvorgesetzten bei der Verhängung bzgl. der Bewertung einer Tatsache oder eines Beweismittels als neu

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15

    Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 WRB 1.23
    Als gerichtlicher Antrag, der ein Prozessverhältnis erst begründen soll, ist er bedingungsfeindlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2022 - 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15 - juris Rn. 61; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, Vor § 124 Rn. 35).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16

    Beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde; Bindungswirkung der Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 WRB 1.23
    Da eine Beschwerdestelle auch im Fall einer verspätet eingelegten Beschwerde eine Sachentscheidung erlassen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 20 f.), steht erst nach Abschluss dieses Rechtsmittelverfahrens fest, welche Tatsachen und Beweismittel verwertet worden sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht